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Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular
Spezielle Hinweise


Es kann auch ein Online-Antrag gestellt werden. Klicken Sie hier.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Spezielle Hinweise


Hundesteuersatzung der Stadt Meppen in der zur Zeit gültigen Fassung

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz