Führungszeugnis


Leistungsbeschreibung


In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Spezielle Hinweise


Es ist auch möglich, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.

Verfahrensablauf


Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Spezielle Hinweise


Falls Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen


  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Spezielle Hinweise


Bei erweitertem Führungszeugnis: spezielle Nachweise

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 13,00 EUR

Was sollte ich noch wissen?


Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Spezielle Hinweise


Das Ausweisen mittels elektronischem Personalausweis kann auch mit der AusweisApp2 über jedes Smartphone mit NFC-Schnittstelle erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgeramt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Rebecca Braunheim
  • Sachbearbeiter/in Frau Birgitt Schute