BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Antrag auf Nutzung des City Mobils


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Meppen stellt zur Förderung gemeinnütziger, jugendpflegerischer, schulischer und sportlicher Zwecke das sogenannte Citymobil zur Verfügung. Das Fahrzeug ist zugelassen für den Transport von 8 Personen zzgl. Fahrer.

Der Mieter zahlt neben den Benzinkosten einen Beitrag von 10,00 € pro Nutzungstag und zusätzlich pro gefahrenen Kilometer 0,10 €.

Weitere Informationen können Sie dem Mustervertrag unter Citymobil | Stadt Meppen entnehmen. 

Nach Eingang des Antrags werden die Voraussetzungen des Antragsstellers und die Verfügbarkeit des Citymobils durch die städtischen Mitarbeiter geprüft. Der Antragssteller erhält zeitnah Rückmeldung. Über die finale Nutzung wird anschließend ein Mietvertrag geschlossen.

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Meppener Vereine, Verbände, anerkannte Seniorengruppen und sonstige Organisationen. Eine Vermietung an Privatpersonen erfolgt nicht.

Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und nach den gesetzlichen Vorschriften fahrtüchtig sind.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung des Citymobils.

Der Antrag auf Nutzung des Citymobils sollte mindestens 2 Wochen vor dem ersten Nutzungstag gestellt werden. 

Die Abholung ist von Montag bis Freitag grundsätzlich ab 10.00 Uhr möglich. Sofern das Citymobil vor 10.00 Uhr benötigt wird, ist der Vortag als Nutzungsbeginn anzugeben. Für Nutzungen am Wochenende ist das Citymobil bereits am vorangehenden Freitag abzuholen.