Antrag auf Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit der Stadt Meppen


Leistungsbeschreibung


Im Rahmen des Quartierskonzeptes „Esterfeld“ wurde mit dem Sanierungsmanager Herr Ludger Frese eine Anlaufstelle eingerichtet, um u. a. die Eigentümer des Quartiers Esterfeld bei Fragen zur Gebäudesanierung unterstützen. Dazu können erste Initialberatungen durchgeführt oder Fragen der Eigentümer zu Fördermitteln beantwortet werden.
Über die Schließung eines Modernisierungsvertrages zwischen der Stadt Meppen und der Eigentümer, haben die Eigentümer in Meppen-Esterfeld dann die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der angefallenen Sanierungskosten. Dazu benötigen die Eigentümer eine Bescheinigung für das Finanzamt gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG.

Voraussetzungen


Vor der Stellung des Antrages auf Abschluss eines Modernisierungsvertrages hat zunächst ein Beratungsgespräch mit dem Sanierungsmanager Herr Ludger Frese zu erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahmen (kann während des Online-Antrages hochgeladen werden)

Welche Gebühren fallen an?


Es entstehen keine Kosten

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Maßnahme ist innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss durchzuführen.

Rechtsgrundlage


Rechtlicher Rahmen:

  • §§ 7h, 10f und 11a EstG
  • Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Esterfeld“ der Stadt Meppen
  • Integriertes energetisches Quartierskonzept „Zukunftswohnen in Esterfeld“

Amt/Fachbereich


Fachbereich Bauverwaltung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Sarah Hüsers
  • Sachbearbeiter/in Herr Henning Meyer