ElterngeldDigital
ElterngeldDigital
Textblöcke ein-/ausklappen- Elterngeld Bewilligung
- Ersatz für einen Teil des Einkommens, das bei Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes nach Geburt wegfällt
- drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
- ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen bei partnerschaftlicher Aufteilung der Familien und Erwerbsarbeit
- Elterngeld auch möglich u.a. für
- Erwerbslose
- Studierende
- Alleinerziehende
- Adoptivkinder/Kinder in Adoptionspflege
- zuständig: regionale Elterngeldstellen
Leistungsbeschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Allgemeine Informationen
Zuständigkeiten
- Bürger*innen der Stadt Meppen : Elterngeldstelle der Stadt Meppen
- Bürger*innen der Stadt Lingen: Elterngeldstelle der Stadt Lingen
- Bürger*innen der Stadt Papenburg: Elterngeldstelle der Stadt Papenburg
- Bürger*innen der sonstigen Städte und Gemeinden des Landkreises Emsland: Elterngeldstelle des Landkreises Emsland
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Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen.
Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate Elterngeld Plus bezogen werden.
Eltern, die gleichzeitig in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats erwerbstätig sind, erhalten zwei bis vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Alleinerziehende können unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls zwei bis vier weitere Monate Elterngeld plus als Bonusmonate erhalten.
Informationstool Familienleistungen
Ferner möchten wir Sie auf das neue Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufmerksam machen. Das Bundesministerium hat das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Die Idee dabei ist, dass (werdende) Eltern und Familien mithilfe des Tools durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden können, welche Leistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie potenziell in Frage kommen. Auch auf die Frage, wo und wie diese beantragt werden können, gibt das Tool Antwort. Bei Interesse klicken Sie bitte hier www.infotool-familie.de .
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
An wen muss ich mich wenden?
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
- Geburtsurkunde des Kindes (speziell zur Beantragung von Elterngeld)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben.
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt (erhältlich bei der Krankenkasse; gilt nicht für Beamtinnen und Beamte)
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss (alternativ: Gehalts-/Lohnabrechnungen für den Monat der Geburt)
- Arbeitgeberbestätigung über die Elternzeit und gegebenenfalls Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs (siehe unten Formular Arbeitszeitbestätigung)
- bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: eine entsprechende Probeabrechnung des Arbeitgebers
- Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Datenschutz-Informationsblatt Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Einkünfte neben dem Elterngeld Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Staatsangehörigkeit Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland Anlage zum Elterngeldantrag ab 01.04.2025: Wohnsitz im Ausland Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024 Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025 Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2025 Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024 Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024 Elterngeld: Anlage DatenschutzgrundverordnungÂ
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Bitte beachten Sie, dass für Geburten bis zum 31.03.2024 und für Geburten ab dem 01.04.2024 unterschiedliche Anträge auszufüllen sind.Â
Die Formulare sind entsprechend benannt.
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Information on parental allowance on the family portal of the Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth (BMFSFJ)
- Brochure "Parental allowance and parental leave" from the Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth (BMFSFJ)
Bemerkungen
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.