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Schwimmkursförderung


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Meppen fördert das Schwimmlernen von Kindern im Alter von 4-9 Jahren. Die Kosten für den ersten Schwimmkurs können daher auf Antrag erstattet werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Erstattung vorliegen:

  1. Das teilnehmende Kind ist im Alter zwischen 4-9 Jahren.
  2. Das Kind ist wohnhaft in Meppen
  3. Nur der erste Schwimmkurs ist erstattungsfähig
  4. Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Kursende erfolgt sein.

Bei der Erstattung von Schimmkosten handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Meppen.

Für eine Erstattung geben Sie bei der Antragsstellung bitte einen Zahlungsnachweis (Rechnungs, Quittung, Überweisungsbeleg) oder die Kursbescheinigung an

Die Antragsstellung muss bis spätestens drei Monate nach Kursende erfolgen

Fachbereich Bildung, Familie, Jugend und Sport