Schwimmkursförderung
Schwimmkursförderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Stadt Meppen fördert das Schwimmlernen von Kindern im Alter von 4-9 Jahren. Die Kosten für den ersten Schwimmkurs können daher auf Antrag erstattet werden.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Erstattung vorliegen:
- Das teilnehmende Kind ist im Alter zwischen 4-9 Jahren.
- Das Kind ist wohnhaft in Meppen
- Nur der erste Schwimmkurs ist erstattungsfähig
- Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Kursende erfolgt sein.
Bei der Erstattung von Schimmkosten handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Meppen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Erstattung geben Sie bei der Antragsstellung bitte einen Zahlungsnachweis (Rechnungs, Quittung, Überweisungsbeleg) oder die Kursbescheinigung an
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsstellung muss bis spätestens drei Monate nach Kursende erfolgen
Amt/Fachbereich
Fachbereich Bildung, Familie, Jugend und Sport