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Auf Wunsch kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die Wohnsitzanmeldung. Die Wohnsitzanmeldung kann nur persönlich im Bürgeramt vorgenommen werden

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Spezielle Hinweise


Die Beantragung einer Meldebescheinigung ist auch online möglich.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise


Online kann eine Meldebescheinigung direkt beantragt werden.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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